AGB

Geleistet wird je nach vertraglicher Vereinbarung heilpädagogisches Reiten, Reitunterricht oder Pferdeausbildung.

Alle drei Bereiche beziehen sich nicht nur auf die Arbeit auf dem Pferd, dem Reiten, sondern auch den Umgang und verschiedenste Arbeit mit dem Pferd vom Boden aus. Unterschiedliche Aktivitäten rund ums Pferd sind weitere Bestandteile vom heilpädagogischen Reiten und Reitunterricht auf meinen Pferden.

Ich lege viel Wert auf Sicherheit beim Reiten und im Umgang mit den Pferden. Daher respektieren alle Teilnehmer, wenn es aus Sicherheitsgründen eine Änderung der geplanten Aktivitäten gibt.

Des Weiteren lege ich viel Wert auf eine gute Aus- und Weiterbildung der eingesetzten Pferde, sowie auf deren Zufriedenheit und dadurch bedingte Ausgeglichenheit.  Trotz aller Sorgfalt kann es durch die natürliche Tiergefahr, die von den Pferden ausgeht, zu Unfällen kommen. Das Tragen von festen Schuhen, Helm und Rückenschutz beim Reiten und von Handschuhen beim Führen ist daher Pflicht für jeden. Eine private Unfallversicherung wird empfohlen.

In den Schulferien finden Reitstunden nur nach Vereinbarung statt. Diese sind nicht in Monats-oder Jahresbeiträgen enthalten. Sie können zum selben Preis gebucht werden, wie im gewählten Vertrag angegeben. Vereinbarte Termine werden abgerechnet, auch wenn sie nicht wahrgenommen werden. Ausnahme: Ausfall eines Schülers oder Kundenpferdes länger als 1 Woche. Hier werden die entfallenen Einheiten ans Ende der Vertragslaufzeit angehängt, falls keine Ersatztermine gefunden werden. Muss ich Termine absagen, werden Ersatztermine vereinbart oder die Einheiten ans Ende der Vertragslaufzeit angehängt.

Alle Schüler und deren Angehörige bestätigen mit den AGB`s, dass sie auch die folgende allgemeine Hofordnung des Grundhofes gelesen und akzeptiert haben.

Hofordnung des Grundhofes

Benutzung des überdachten Reitplatzes

Bei der Benutzung des Reitplatzes ist die aktuelle Reitplatzordnung einzuhalten und zu beachten!

Sauberkeit / Putzen der Pferde

Pferdeäpfel, Hufdreck sind sofort zu entfernen. Dies gilt für alle Wege, Stallflächen und Straßen im Umkreis des Hofes. In den jeweiligen Stallgassen und auf den Putzplätzen ist von den Reitern für Ordnung zu sorgen, d. h. Pferdeäpfel usw. sind unverzüglich aufzufegen und in die entsprechenden Karren zu entsorgen. Medikamente, Fliegenspray, Öle usw. sind kindersicher weg zustellen. Das Putzen der Pferde im Stall hat nur an den dafür vorgesehenen Anbindeplätzen im Stall zu erfolgen. Dabei sind die Pferde stets anzubinden. Die Anbindeplätze sind stets sauber zu halten. So ist nach dem Putzen der Platz zu fegen und der Dreck einschließlich eventueller Pferdeäpfel zu entsorgen. Ebenso ist das Putzzeug wieder wegzuräumen.

Hunde

Das Mitführen von Hunden ist nur gestattet, wenn sie den Reitbetrieb nicht stören. Hunde sind grundsätzlich auf dem gesamten Gelände an die Leine zu nehmen.

Rauchverbot

In sämtlichen Gebäuden, ist das Rauchen und der Umgang mit offenem Feuer grundsätzlich verboten. Zigarettenkippen sind in den dafür vorgesehen Aschenbecher zu entsorgen und nicht auf den Boden

Kinder

Sind grundsätzlich zu beaufsichtigen, hier gilt der Passus: Eltern haften für ihre Kinder!

Somit ergibt sich für jeden von uns, egal ob Reiter oder Elternteil, eine ständige Wachsamkeit wo gerade welches Kind herumläuft, welche Gefahren wir dem Kind oder andere gerade aussetzten.

Schäden

Bei entstandenen Schäden auf dem Betriebsgelände ist Herr Thomas Stricker sofort zu verständigen

Hinein- und Herausführen der Pferde in die/aus den Stallungen

Beim Hinein- und Herausführen der Pferde in die/aus den Stallungen ist mit Blick auf andere Personen und Pferde erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht geboten. Die Pferde sind grundsätzlich mit Halfter an der Führleine bzw. mit Trense am Zügel zu führen.

Licht

Ein unnötiges Brennen der Lampen in den Stallungen und sonstigen Bereichen ist zu unterlassen. Lichter sind beim Verlassen des Stallgebäudes auszuschalten.

Freihalten der Stallgasse

Der Gangbereich der Stallungen ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich freizuhalten, insbesondere dürfen keine losen Gegensätnde abgestellt werden bzw. herumliegen. Arbeitsgeräte, wie Besen, Mistgabeln sowie Hilfsmittel, wie Schubkarre und Trittleitern, sind nach Gebrauch unverzüglich wieder an ihren Aufbewahrungsort zurückzustellen.

Betreten

Unbefugten ist das Betreten der Ställe, Sattelkammern, Heuboden und aller sonstigen Nebenräume nicht gestattet

Haftung

Der Betrieb haftet nicht für Unfälle, Verluste oder Schäden irgendwelcher Art, die insbesondere durch Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden oder sonst wie an privatem Eigentum der Kunden oder Besucher entstehen, soweit diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Betriebes, seiner Erfüllungsgehilfen oder irgendwelcher sonstiger Hilfspersonen beruhen

Parken

Beim Parken auf dem Hof bitte darauf achten, dass kein anderer behindert wird und alle Pferde noch bequem überall hindurch geführt werden können. Das Auto ist auf den dafür vorgesehen Flächen abzustellen. Das Selbe gilt für Pferdeanhänger

Weide / Koppel

Für die Benutzung der Weiden gilt, dass nur die vom Betrieb freigegebenen Weiden benutzt werden dürfen. Der Einsteller ist zum regelmäßigen Abmisten der Koppel, vor allem im Sommer wegen der Mückenplage, verpflichtet. Das Einsäen von Gras liegt in der Verantwortung des Einstellers. Beim Koppelgang ist auf Beschädigungen der Koppeleinzäunung zu achten und diese unverzüglich zu reparierern. Regelmäßiges messen und dokumentieren.

Ausreiten

Bei Ausritten sind die entsprechenden Reitregeln sowie die einschlägigen Bestimmungen der Behörden und Forstverwaltung und Straßenverkehrsordnung gewissenhafen zu beachten. Auf Fußgänger, Radler usw. ist besonders Rücksicht zu nehmen. Für das Verlassen bzw. Wiederkehren sind die offizellen Wege und nicht die angrenzenden Grünflächen zu benutzen. Zwischen den Containern und dem Wohnwagen ist das Durchreiten verboten.

Container / Reiterstüble

Die Container sind sauber zu halten. Lebensmittel sind in verschlossenen Schränken aufzubewahren. Verderbliche Lebensmittel können nur bedingt oder gar nicht gelagert werden. Jeder Einsteller hat dafür sorge zu tragen das die Container pfleglich behandelt und sauber hinterlassen werden.

Wer trotz Verwarnung gegen die Stallordnung verstößt, kann von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden

Rückfragen bitte an Thomas Stricker